Die Bestattungskosten setzen sich in jedem Fall sehr individuell zusammen. Allen Fällen gemein sind jedoch die sogenannten Eigenleistungen die durch jedes Bestattungsunternehmen erbracht werden. Hierzu zählen unter anderem die Überführungen der/des Verstorbenen, die Einbettung der/des Verstorbenen in den Sarg ggf. mit waschen und einkleiden, sowie der weiteren hygienischen Versorgung, die Bürotätigkeiten, als auch die ganzen organisatorischen und behördlichen Arbeiten. Mit inbegriffen ist der Sarg, welcher für jeden Verstorbenen benötigt wird, auch bei Feuerbestattungen. Im Falle einer Feuerbestattung wird nach der Einäscherung eine Urne für die Asche der/des Verstorbenen benötigt. Dies ist nur eine grobe Aufzählung der Eigenleistungen des Bestatters, je nach Leistungsumfang können noch weitere Kosten (wie z.B. Trauerdruck etc.) anfallen.
Dazu kommen die sogenannten Fremdleistungen, worauf ein Bestatter selbst keinen Einfluss hat. Hierzu zählen die Todesbescheinigung des Arztes, die Sterbeurkunden, die Miete für die Trauerhalle (falls eine Trauerfeier gewünscht ist), die Blumen für ein Sarggesteck oder einen Urnenkranz, die Traueranzeige in der Zeitung, etc. Bei allen Bestattungsarten (ausgenommen die Seebestattung, die Ascheverstreuung und die Diamantbestattung) werden Gebühren für das Öffnen und Schließen der Grabstätte sowie die Grabstelle an sich fällig. Im Falle einer Feuerbestattung fallen noch die Gebühren für das Krematorium, mit der amtsärztlichen zweiten Leichenschau (diese ist gesetzlich vorgeschrieben) und die Kremation an.
Ein Bestattungsunternehmen bietet in der Regel Bestattungen jedes Preissegmentes an. Jedoch sind die Bestattungskosten, unabhängig von der Bestattungsart, für gewöhnlich mindestens im vier-stelligen Bereich anzusiedeln.
Da jede Bestattung individuell ist, können wir an dieser Stelle die Kosten nicht pauschalisieren, sondern erstellen je nach Wunsch der zu erbringenden Leistungen ein individuelles Angebot.
Nach einem Beratungsgespräch erhalten Sie einen vollkommen transparenten Kostenvoranschlag mit allen von Ihnen gewünschten Leistungen, sodass Sie nicht von ungeplanten Mehrkosten negativ überrascht werden.
Der Erfahrung nach sind Kunden im Gespräch manchmal überrascht, wie hoch kommunale Gebühren (z.B. für die Grabstätte) sein können, auf die der Bestatter keinen Einfluss hat. Daher ist es bereits zu Lebzeiten ratsam, gewisse finanzielle Reserven für die Bestattung zu besitzen bzw. im Idealfall einen Vorsorgevertrag bei dem Bestatter Ihres Vertrauens abzuschließen.
Nähere Informationen zur Bestattungsvorsorge finden Sie hier.