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Bis zu 36 Stunden darf ein Verstorbener zu Hause bleiben.
Die Sterbeurkunden werden vom Standesamt am Sterbeort ausgestellt. Wir übernehmen für Sie die Beantragung und Besorgung der Urkunden. Sobald uns die Urkunden vorliegen und wir die notwendigen Abmeldungen erfolgt sind, erhalten Sie von uns die Urkunden im Original.
An sich gilt grundsätzlich in Deutschland die freie Wahl des Beisetzungsortes, wichtig ist hierbei nur zu beachten, dass in Nordrhein-Westfalen (NRW) Friedhofszwang besteht. Manche Friedhöfe haben allerdings die Grabauswahl für ortsfremde Personen beschränkt.
Wir bieten biologisch abbaubare Urnen und nicht biologisch abbaubare Urnen an. Dies macht allerdings einen Unterschied in der Bestattungsart..
Eine Danksagung schreibt man meistens ein bis zwei Wochen nach der Trauerfeier oder Beisetzung. Hierbei ist zu beachten, dass ggf. Kondolenzpost bei Ihnen auch später noch ankommen kann..
Grundsätzlich ist gibt es hier keine Kleidungsvorschriften. Man sollte jedoch biologisch abbaubare Kleidung verwenden. Von Schuhen bitten wir Sie auch Abstand zu nehmen, da diese leider nicht mit eingeäschert werden können.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es eine Bestattungspflicht, die wie folgt ausschaut: Ehegatten, volljährige Kinder, die Eltern, die Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person.
Wir stellen für Sie den Antrag für das Sterbevierteljahr, d.h. hier wird ein Antrag gestellt, wonach eine Drei-Monatszahlung angepasst an Ihre Rente erfolgt. In diesen drei Monaten nach dem Tod haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Hinterbliebenen-Rente zu stellen. Wichtig: Das Recht steht nur den Ehepartnern zu.
Wenn sich niemand um die Bestattung eines Verstorbenen kümmert, dann muss die Stadtverwaltung die Bestattung anordnen. Gibt es bestattungspflichtige Angehörige, die sich weigern oder keine Kenntnis hiervon haben, werden diese einschließlich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Sterbeurkunden dienen als amtlichen Dokument, um das Ableben einer Person nachzuweisen. Die verschiedensten Abmeldungen, wie Banken, Versicherungen, Vermieter oder Telefonanbieter benötigten hiervon eine Aufregung. Wichtig, hier genügt in den meisten Fällen eine Kopie.
Einen Erbschein können Sie beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Allerdings wird nicht immer dieser benötigt. Dieser ist allerdings auch Kosten verbunden, daher ist es empfehlenswert Rücksprache mit dem Nachlassgericht zu halten, ob dieser in dem jeweiligen Individualfall von Nöten ist.
Selbstverständlich ist dies möglich. Wir drucken auch einzelne Karten, wenn Sie dies wünschen.
Es gab vor geraumer Zeit ein Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse, dies wurde aber abgeschafft. Beamte erhalten aber ggf. ein Sterbegeld von den Versorgungskassen. Zudem gibt es noch private Sterbegeldversicherungen. Des Weiteren gewähren manche Arbeitgeber auch ein sogenanntes Sterbegeld als Zuschuss für die Bestattung. Dies wird i.d.R. im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
Wir bieten biologisch abbaubare Urnen und nicht biologisch abbaubare Urnen an. Dies macht allerdings einen Unterschied in der Bestattungsart.
Die Aufbahrung eines Verstorbenen kann helfen, dessen Tod zu begreifen. Hier kann man Zwiegespräche halten oder den letzten Moment zusammen sein.
