Leider können wir nicht selbst bestimmen, wann unsere Zeit abgelaufen ist. Um Ihre Angehörigen zu entlasten sollten Sie möglichst alles schon zu Lebzeiten regeln. So können Sie zudem sicher sein, dass alles nach Ihren Wünschen abläuft.
Wenn Sie für den Ernstfall gewappnet sein möchten, bietet sich ein Bestattungsvorsorgevertrag an. Dabei wird beim Bestatter Ihres Vertrauens ein Vertrag formuliert, der Ihre Wünsche bezüglich der Bestattung festhält. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass ein Treuhandkonto in Ihrem Namen eröffnet wird. Dieses Konto ist zweckgebunden und dient ausschließlich der Deckung Ihrer Bestattungskosten.
Als weitere Möglichkeit kann auch eine Abtretung einer Sterbegeld- oder Lebensversicherung in Betracht gezogen werden. Falls Sie der Gedanke der Bestattungsvorsorge beschäftigt, scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren.
Wir sind in diesem Fall der richtige Ansprechpartner und helfen Ihnen gerne.
Ist eine Bestattungsvorsorge kostenlos? |
Ja, das Anlegen und Verwalten der Bestattungsvorsorge und die dazugehörige Beratung sind bei uns kostenlos, wenn Sie bei uns einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen.
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Ist es möglich schon seine Bestattung vorab zu bezahlen? |
Ja, dies ist möglich. Es gibt hier verschiedene Varianten. Entweder Sie sichern dies mit einer Sterbegeld- oder Lebensversicherung ab oder Sie zahlen Geld auf unser Firmenkonto ein und wir eröffnen für Sie ein Treuhandkonto, wo das Geld treuhänderisch verwaltet wird.
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Kann ich meinen Bestattungsvorsorgevertrag ändern? |
Der Bestattungsvorsorgevertrag entspricht dem höchstpersönlichen Willen des vorsorgenden Menschen. Möchten Sie diesen ändern, dann geht das nur durch den Vertragsinhaber selbst. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt jemand eine Vorsorgevollmacht verfügen, kann der Bestattungsvorsorgevertrag nicht durch Dritte geändert werden.
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Wie ist es möglich eine Sterbegeld- oder Lebensversicherung abzutreten? |
Wenn Sie sichergehen möchten, dass die Leistungen aus der Sterbegeld- oder Lebensversicherung direkt an den Vertragsbestatter ausgezahlt werden sollen, dann können Sie den jeweiligen Vertrag schriftlich an das Bestattungshaus abtreten. Somit wäre der Vertragsbestatter dann bezugsberechtigt und kann unter Vorlage einer Sterbeurkunde das hinterlegte Guthaben einziehen und mit der Bestattungskostenrechnung verrechnen.
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Macht es Sinn meine Bestattung im Testament zu regeln? |
Hiervon nehmen wir grundsätzlich Abstand, da die Eröffnung des Testamentes normalerweise einige Zeit später erst stattfindet.
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Wie ist es möglich eine Sterbegeld- oder Lebensversicherung abzutreten? |
Wenn Sie sichergehen möchten, dass die Leistungen aus der Sterbegeld- oder Lebensversicherung direkt an den Vertragsbestatter ausgezahlt werden sollen, dann können Sie den jeweiligen Vertrag schriftlich an das Bestattungshaus abtreten. Somit wäre der Vertragsbestatter dann bezugsberechtigt und kann unter Vorlage einer Sterbeurkunde das hinterlegte Guthaben einziehen und mit der Bestattungskostenrechnung verrechnen.
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Ist es garantiert, dass meine Wünsche, wie gewollt umgesetzt werden? |
Wenn die Bestattungsvorsorge zum Zeitpunkt des Todes vollständig bezahlt ist, wird die Bestattung vertragsgemäß ausgeführt. Sollten die hinterlegten Geldmittel nicht ausreichen, dann hängt es von den Hinterbliebenen ab, ob sie die gewünschte Bestattung durchführen wollen.
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Gibt es bei einer Bestattungsvorsorge eine Preisgarantie? |
Eine Preisgarantie ist in den meisten Fällen nicht möglich. Bestattungsvorsorgeverträge laufen meist über Jahre oder Jahrzehnte. In der Zwischenzeit kann sein, dass sich unsere Bezugs- und Personalkosten, sowie die Friedhofs- oder Kremationsgebühren natürlich ändern können. Daher empfehlen wir schon beim Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrages etwas mehr Geld hier zu hinterlegen, dass Sie eventuelle Preissteigerungen schon miteingeschlossen haben. Sollten Sie dennoch Fragen haben, ob das hinterlegte Guthaben ausreicht, sprechen Sie uns gerne an.
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